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Die Kommission
benützt die mit dem islamischen Recht übereinstimmenden
Mitteln, davon sind:
1.
Die Bestimmung
der Bewertungskriterien für die Forschungen
des wissenschaftlichen Wundercharakters
im Koran und in der Sunna.
2.
Die Untersuchung
der Verse und Hadithe, die auf den wissenschaftlichen
Wundercharakter im Koran und in der Sunna bezogen sind.
3.
Die Erörterung der Forschungen im Bereich des
wissenschaftlichen Wundercharakters im Koran und in der
Sunna und deren Nachprüfung aus der religiösen bzw. der
geistigen Sicht, und dann die guten davon
zulassen.
4.
Die Förderung
der individuellen und kollektiven Forschung auf dem
Gebiet des wissenschaftlichen Wundercharakters im koran
und in der Sunna.
5.
Die Bemühungen
der Forscher auf dem Gebiet des wissenschaftlichen
Wundercharakters zu koordinieren.
6.
Die Verfolgung
der Forschungsergebnisse, der Bücher und der
Veröffentlichungen der Wissenschaftler auf dem
naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen
Gebiet, in Bezug auf die im Koran und in der Sunna
behandelten wissenschaftlichen Fragen, deren Forschung
und deren Bewertung.
7.
Die Beziehungen
mit den muslimischen und nicht muslimischen Spezialisten
in den islamischen und Natur-
oder Geisteswissenschaften anzuknüpfen .
8.
Kontakt mit den
Institutionen zu schließen, die sich mit den islamischen
und Natur- oder Geisteswissenschaften beschäftigen, um
mit denen Informationen auszutauchen.
9.
Veröffentlichung
von Büchern und Periodikums, die sich mit dem
wissenschaftlichen Wundercharakter im Koran und in der
Sunna beschäftigen und sie unter den Interessanten und
sich damit Beschäftigenden in der ganzen Welt zu
teilen.
10.
Abhaltung von
Versammlungen, Sitzungen und Seminaren über den
wissenschaftlichen Wundercharakter im Koran und in der
Sunna, die Veröffentlichung deren Forschungsergebnisse
und die Teilnahme an den ähnlichen wissenschaftlichen
Konferenzen.
11.
Veröffentlichung
der sich ergebenen Forschungsergebnisse in einer
Sprachform, die dem Ausbildungs- und Kulturniveau der
Rezipienten und die Übersetzung welcher Forschungen in
vielen Fremdsprachen.
12.
Die Rufer (die
Prediger) für den Islam und die Personen des
Informationswesens in der Welt, privat oder in
Institutionen, durch die sich
ergebenen Forschungsergebnisse zu unterstützen, dass
sie daraus je nach dem Fachbereich nutzen ziehen.
13.
Die
Zusammenarbeit mit den Lehrinstitutionen
und den wissenschaftlichen Fachkommissionen und die
Abhaltung der Versammlungen und Seminare unter
denjenigen, die mit dem wissenschaftlichen
Wundercharakter im Koran und in der Sunna beschäftigen.
14.
Der Versuch bei
diejenigen, die für die staatliche und private
Ausbildung sowohl in den Ausbildungsinsinstitutionen
als auch in den sich mit den Kultur- und
Islamwissenschaften beschäftigenden Gesellschaften
zuständig sind, die von der Kommission autorisierten
Forschungen in dem Ausbildungslehrplan der zutreffenden
Studiengänge hineinzufügen.
15.
Die
Universitäten dazu zu bewegen, den postgradualen
Studenten/innen Studienplätze sowie auch Stipendien im
Bereich des wissenschaftlichen Wundercharakter im Koran
und in der Sunna zu bieten.
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